Demnach hat das Verwaltungsgericht zu Recht erkannt: 1./ Die Beschwerde wird abgewiesen. 2./ Die amtlichen Kosten von Fr. 3'000.-- werden der Gemeinde E. auferlegt. Auf ihre Erhebung wird verzichtet. 3./ Die Gemeinde E. entschädigt die Beschwerdegegner für deren Aufwand im © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Beschwerdeverfahren ausseramtlich mit Fr. 500.--. V. R. W. Die Vizepräsidentin: Der Gerichtsschreiber: Zustellung dieses Entscheides an: – die Beschwerdeführerin – die Vorinstanz – die Beschwerdegegner am: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/9