Die Verfasser beider Stellungnahmen kommen zum Schluss, dass das geplante Gebäude mit einem Flachdach gesamthaft nicht ins Landschaftsbild passe bzw. dieses störe. Sie befassen sich indessen nicht mit der entscheidenden Frage, ob es sich bei der strittigen Gebäudevariante mit Flachdach um ein qualifiziert unschönes Bauwerk handle, das in schwerwiegender Weise den gängigen Ästhetikvorstellungen zuwiderläuft. Der von der Vorinstanz beim Hochbauamt eingeholte Amtsbericht kommt zum Schluss, dass das Flachdach dem Sheddach in jeder Hinsicht überlegen sei und es dazu beitrage, einen einfachen, klaren Baukörper in der heterogenen Siedlung L-bach zu plazieren.