d) Dem Augenscheinprotokoll der Vorinstanz und dem angefochtenen Entscheid ist zu entnehmen, dass sich die Siedlung L-bach auf einem in süd-west/nord-östlicher Richtung verlaufenden Geländekamm befindet. Sie besteht aus Ein- und Mehrfamilienhäusern, von denen viele, insbesondere diejenigen in der Umgebung des strittigen Objekts, in neuerer und neuester Zeit errichtet wurden. Die Dächerlandschaft in L-bach ist sehr heterogen, sowohl bezüglich der Ausrichtung als auch der Ausgestaltung und Farbgebung. So finden sich in Nord-Süd-Richtung ausgerichtete Dächer neben solchen, die nach Ost-West ausgerichtet sind;