Baubeschränkungen bestünden. Das Flachdach erweise sich als einzige zum Baustil passende Dachgestaltung. Mit Flachdach wirke der Bau leichter und ruhiger. Am 2. Februar 2005 äusserte sich das Baudepartement zur Streitsache. Es beantragt die Abweisung der Beschwerde. Zur Begründung verweist es vollumfänglich auf seinen Entscheid. Es macht zusätzlich geltend, die Einholung weiterer von der Beschwerdeführerin beantragter Stellungnahmen der kantonalen Denkmalpflege oder der Kreisplanerin sei nicht notwendig, zumal weder ein geschütztes Ortsbild vorliege noch planerische Aspekte zu beurteilen seien.