Unsere Wegwerfgesellschaft habe keinen Anspruch darauf, über Jahrhunderte gewachsene und verträglich gewandelte Strukturen und Erscheinungsbilder nach momentaner Lust und Laune irreparabel zu schädigen oder gar zu zerstören. Es könne nicht angehen, dass sachunkundige Juristen des Baudepartementes in die Kompetenzen des Gemeinderates eingriffen oder dass ein möglicherweise fachunkundiger Mitarbeiter des Hochbauamtes als blosser "Schreibtischtäter" agiere und auf abstrakter Grundlage ein Urteil fälle. Das von der Bauherrschaft gewünschte Flachdach sei aus keinerlei Sachgründen notwendig.