B./ Gegen die Abweisung der Variante "Flachdach" erhoben E. und M. S. am 3. August 2004 Rekurs beim Baudepartement und beantragten, die Variante "Flachdach" sei zu bewilligen. Mit Entscheid vom 10. Dezember 2004 hiess das Baudepartement den Rekurs gut. Es hob den ablehnenden Entscheid des Gemeinderates auf und wies die Streitsache zur Erteilung einer Baubewilligung an den Gemeinderat zurück. Es führte aus, eine verbotene Verunstaltung liege lediglich vor, wenn eine Baute oder Anlage als qualifiziert unschön beurteilt werden müsse, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei. Der Kern des Wohnquartiers L-bach befinde sich in einiger Entfernung und zeige in Bezug auf