Nach Baubeginn reichten E. und M. S. am 29. Juni 2004 zwei Gesuche für eine Projektänderung ein. Beide Gesuche sahen eine Erweiterung des Grundrisses und eine Vergrösserung und Freilegung des Ateliers vor. Das eine Gesuch sah zudem anstelle des bewilligten Sheddaches ein Flachdach vor. Nachdem innert der Auflagefrist keine Einsprachen erhoben worden waren, bewilligte der Gemeinderat E. am 19. Juli 2004 die Variante "Sheddach" und wies das Gesuch für die Variante "Flachdach statt Sheddach" ab. Er begründete den Entscheid im wesentlichen damit, die Variante "Flachdach" verstosse an der sehr exponierten Lage gegen das Verunstaltungsverbot.