Wie erwähnt, reiste der Beschwerdeführer 1985 im Alter von rund 24 Jahren erstmals in die Schweiz ein. 1989 erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung. Somit ist er seit rund 16 Jahren dauernd in der Schweiz ansässig. Allerdings ist anzunehmen, dass er mit seinem Herkunftsland nach wie vor verbunden ist. So verbrachte er seine gesamte Kindheit und Jugend in Kosovo, weshalb davon auszugehen ist, dass seine Beziehungen zu seiner Heimat niemals gänzlich abgebrochen sind. Der Beschwerdeführer baute zudem mit seiner Ehefrau in seinem Geburtsort in Kosovo ein Haus, das er mit Krediten finanzierte, die er in der Schweiz aufgenommen hatte.