Allerdings fällt auf, dass der Beschwerdeführer an der Gerichtsverhandlung von einem Dolmetscher unterstützt wurde und er unter anderem Fehler des Dolmetschers verantwortlich machte, weshalb das Strafmass in seinen Augen übersetzt ausgefallen war. Daher ist zumindest fraglich, ob der Beschwerdeführer über fliessende Deutschkenntnisse verfügt, wie in der Beschwerde behauptet wird. Gegen eine nachhaltige Integration spricht ausserdem der Umstand, dass der Beschwerdeführer entgegen den ihm bekannten gesetzlichen Vorschriften eine Waffe trug und eine gesteigerte Bereitschaft zu gewaltsamen Konfliktlösungen aufweist.