© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Mit Verfügung vom 9. Juli 2004 wies das Ausländer-amt Z. S. auf unbestimmte Dauer aus der Schweiz aus. Der Beginn der Ausweisung wurde auf die Entlassung aus dem Strafvollzug festgesetzt. B./ Gegen die Ausweisung erhob der Betroffene Rekurs, der vom Justiz- und Polizeidepartement mit Entscheid vom 29. November 2004 abgewiesen wurde.