Am 28. März 1997 erschoss Z. S. im Treppenaufgang des Dancings Amnesia an der Oberen Bahnhofstrasse in Wil den mazedonischen Staatsangehörigen Z. Das Kantonsgericht St. Gallen sprach Z. S. mit Urteil vom 9. Dezember 1998 der vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen Gefährdung des Lebens und des verbotenen Waffentragens schuldig und bestrafte ihn mit neun Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Landesverweisung. Das Kassationsgericht wies eine Nichtigkeitsbeschwerde des Verurteilten mit Entscheid vom 11. August 1999 ab.