Anzufügen bleibt zudem, dass das Reglement der Pensionskasse der J. Gruppe bei einem Umwandlungssatz von 6.84% ein Leistungsziel von 70% des versicherten Jahresgehalts vorsieht. Unter Berücksichtigung des bis 31. Dezember 2004 gültigen Umwandlungssatz von 7.2% resultierte gar eine Rente von ca. 74%. Mit dieser Regelung wird die ursprüngliche Ausgestaltung des Prinzips der Angemessenheit, wonach die Leistungen der beruflichen Vorsorge zusammen mit denjenigen der AHV/IV durchschnittlich 60 Lohnprozenten betragen sollen, deutlich übertroffen, bewegt sich aber noch im Rahmen der in der künftigen BVV2 gesetzten Limite für die Bemessung des versicherten Lohns.