© Kanton St.Gallen 2025 Seite 13/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte könnte. Dies ist wie dargelegt aus steuerlicher Sicht nicht zulässig. Eine im Rahmen der dynamischen Methode erfolgte Aufzinsung von über 1.5% ist allerdings nicht schlechthin unzulässig, doch müssten diesfalls Unterlagen beigebracht werden, die auch eine künftige Realverzinsung in diesem Umfang als realistisch erscheinen lassen, was vorliegend jedoch nicht der Fall ist.