Wie bereits erwähnt, rechtfertigt sich eine Abweichung von der Berechnung anhand der statischen Methode unter Berücksichtigung eines dynamischen Elements von 1.5% Verzinsung dann, wenn im Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass längerfristig eine Aufzinsung von über 1.5% zugunsten des Versicherten erzielt werden kann. Im vorliegenden Fall wurde dieser Nachweis nicht erbracht: So wird einerseits generell auf die Durchschnittsrendite gemäss Pictet BVG Index 93 verwiesen.