Zur Berechnung dieses Realzinses stützt sie sich auf den Pictet BVG Index 93, der für die nämliche Periode eine durchschnittliche Rendite von 6.27% ausweise sowie auf die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2003, welche über den gleichen Zeitraum eine durchschnittliche Lohnentwicklung von 2.79% ausweise. Diese Realverzinsung von 3.47% liege deutlich über derjenigen, die in der Einkaufstabelle der Pensionskasse der J. Gruppe verwendet werde, so dass der Behauptung des Beschwerdeführers, wonach die Annahmen der Beschwerdegegnerin hinsichtlich der Zinsentwicklung realitätsfremd seien, entschieden widersprochen werden müsse.