Fraglich ist nun, wie die Berechnung anhand der dynamischen Methode zu erfolgen hat. Die Beschwerdegegnerin bringt vor, dass der der reglementarischen Einkaufstabelle zugrunde liegende Zinssatz von 2.5% (Realzins) deutlich unter dem durchschnittlichen Realzins von 3.47% liege, der in der Periode 1985 - 2002 habe erzielt werden können. Zur Berechnung dieses Realzinses stützt sie sich auf den Pictet BVG Index 93, der für die nämliche Periode eine durchschnittliche Rendite von 6.27% ausweise sowie auf die Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2003, welche über den gleichen Zeitraum eine durchschnittliche Lohnentwicklung von 2.79% ausweise.