45 – 63 8.5 12.0 20.5 Nach der oben beschriebenen statischen Methode ergibt sich ein reglementarisches Altersguthaben der Beschwerdegegnerin im Zeitpunkt des getätigten Nachkaufs (d.h. mit 54 Jahren) von 480% (= 10x12% + 10x15.5% + 10x20.5%) resp. von Fr. 432'000.-- (unter Berücksichtigung des versicherten Jahreslohnes von Fr. 90'000.--). Gemäss der massgebenden Einkaufstabelle im Anhang 2.1 zum Reglement der Pensionskasse der J. Gruppe würde bei gleichen Voraussetzungen ein Altersguthaben von 648% resp. Fr. 583'200.-- resultieren.