die Schweizerische Steuerkonferenz hat sich bereits im Jahr 1999 mit der Nachkaufsproblematik befasst und ist zum Schluss gelangt, dass die Nachkaufstabellen nach der statischen Methode [d.h. ohne zusätzliche Aufzinsungen, vgl. unten] zu berechnen sind: vgl. Schweizerische Steuerkonferenz, Vorsorge und Steuern, Anwendungsfälle A.3.1.4 und 3.1.5; auch die eidgenössische Steuerverwaltung folgt dieser Lösung, vgl. KS Nr. 3 Anhang I). Die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Einberechnung einer Verzinsung bei der Anwendung der goldenen Regel entfällt grundsätzlich.