Zur Berechnung der Deckungslücke hinsichtlich des Nachkaufs in fehlendes Altersguthaben werden in Anwendung der goldenen Regel deshalb lediglich die reglementarischen jährlichen Altersgutschriften addiert und von dem so errechneten hypothetischen Altersguthaben das bereits vorhandene Guthaben in Abzug gebracht (sog. statische Methode; die Schweizerische Steuerkonferenz hat sich bereits im Jahr 1999 mit der Nachkaufsproblematik befasst und ist zum Schluss gelangt, dass die Nachkaufstabellen nach der statischen Methode [d.h. ohne zusätzliche Aufzinsungen, vgl. unten] zu berechnen sind: vgl. Schweizerische Steuerkonferenz, Vorsorge und Steuern, Anwendungsfälle A.3.1.4 und 3.1.5;