© Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2./ Strittig ist einzig, ob der im vorliegenden Fall getätigte Nachkauf von Altersguthaben bei der Ermittlung des steuerbaren Einkommens abgezogen werden kann. Dabei ist vorweg zu prüfen, welche Bedeutung der aufsichtsrechtlichen Prüfung des Pensionskassenreglements im Hinblick auf die steuerliche Beurteilung zukommt. Anschliessend ist der Abzug materiellrechtlich zu würdigen.