© Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Steuerkonferenz, Vorsorge und Steuern, Anwendungsfälle A.3.1.4 und 3.1.5; auch die eidgenössische Steuerverwaltung folgt dieser Lösung, vgl. KS Nr. 3 Anhang I). Die Einberechnung einer Verzinsung bei der Anwendung der goldenen Regel entfällt grundsätzlich.