© Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Gegen diesen Entscheid kann gestützt auf Art. 73 Abs. 1 StHG innert dreissig Tagen seit Eröffnung Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/12