Die Steuerbelastung ist nicht nur für die ersten drei Monate der Steuerperiode 2001 zu beurteilen, sondern zumindest für die gesamte Steuerperiode. Zudem beruht es auf einer Fiktion, im ersten Quartal 2001 belaufe sich das Einkommen lediglich auf Fr. 23'264.-- bzw. Fr. 54'918.--. Entscheidend ist letztlich nicht das in einem bestimmten Quartal zugeflossene Erwerbseinkommen, sondern das Erwerbseinkommen gemäss Jahresabschluss. Es wäre durchaus möglich, dass im letzten Quartal des gebrochenen Geschäftsjahres, also im ersten Quartal 2001, die Hälfte oder drei Viertel des Gewinnes