Wechselt ein Selbständigerwerbender mit verschobenem Geschäftsabschluss vom Pränumerando- zum Postnumerandosystem, erleidet er übers Ganze gesehen eine Ueberbesteuerung. Diese besteht darin, dass der Selbständigerwerbende schliesslich nicht bloss bis zur unterjährigen Aufgabe der Geschäftstätigkeit nach dem letzten Jahresgeschäftsergebnis besteuert wird, sondern für die ganze Steuerperiode (vgl. St. Galler Steuerbuch [abgekürzt StB] 314 Nr. 6 Abs. 1). Mit dem Wechsel zur Gegenwartsbemessung fallen nämlich Zwischeneinschätzungen generell weg, so auch bei Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit.