Die Verwaltungsrekurskommission wies den Rekurs mit Entscheid vom 17. November 2004 ab. Sie erwog, für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit sei das Ergebnis der in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlüsse massgebend. Eine Ausnahmeregelung sei für Geschäftsjahre, die nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmten, nicht vorgesehen. Eine Umrechnung oder Kürzung der Bemessungsgrundlage sei der neuen Bemessungsordnung systemfremd.