© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte besteuern. Das kantonale Steueramt wies die Einsprache mit Entscheid vom 17. September 2003 ab. B./ Gegen den Einspracheentscheid erhob der Pflichtige am 14. Oktober 2003 Rekurs. Er hielt an seinem Antrag fest, der Gewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Geschäftsjahres vom 1. April 2000 bis 31. März 2001 sei nur zu einem Viertel zu besteuern.