A./ H.K. ist in A. wohnhaft. Er führt als Selbständigerwerbender eine Apotheke in A. und eine solche in B.. Seine Geschäftsabschlüsse enden jeweils am 31. März. In der Steuererklärung 2001b deklarierte er für das Jahr 2001 ein steuerbares Einkommen von Fr. 19'682.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 448'879.--. Als Einkommen aus der Apotheke in A. deklarierte er Fr. 67'258.--, was einem Viertel des Gewinns des vom 1. April 2000 bis 31. März 2001 laufenden Geschäftsjahres im Betrag von Fr. 269'033.-- entsprach. Der Betrieb in B. schloss mit einem Reinverlust von Fr. 6'150.-- ab. Davon deklarierte der Pflichtige einen Viertel bzw. Fr. 1538.-- in der Steuererklärung 2001b.