Entscheid Verwaltungsgericht vom 5.4.2005 Steuerrecht, Art. 67 StG (sGS 811.1), Art. 127 Abs. 2 BV (SR 101). Bei Selbständigerwerbenden, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ist beim Wechsel von der Pränumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung zur Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung der gesamte Gewinn des in die erste Steuerperiode nach dem Systemwechsel fallenden Geschäftsabschlusses zu erfassen. Eine allfällige Ueberbesteuerung verstösst im ersten Steuerjahr nicht gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Verwaltungsgericht, B 2004/189).