Weshalb beide Verfahrensbeteiligten bei den Kriterien "Technischer Bericht/Arbeitsablauf" und "Bauprogramm/Termine" gleich bewertet wurden, geht aus den Akten und der Vernehmlassung der Vorinstanz nicht hervor. Da mit den Akten der Vorinstanz das Angebot der Beschwerdegegnerin nicht überwiesen wurde, ist im weiteren auch nicht ersichtlich, weshalb die Beschwerdegegnerin beim Kriterim Referenzen besser bewertet wurde als die Beschwerdeführerin. Die entsprechenden Feststellungen, die Beschwerdegegnerin könne auf eine gute Erfahrung mit Bauwerken über dem Wasser zurückgreifen, findet in den vorliegenden Akten jedenfalls keine Stütze. Inwiefern der