Es wurde ausgeführt, dass die Kriterien "Technischer Bericht/Arbeitsablauf" sowie "Bauprogramm und Termine" mit maximal je 15 Punkten und das Kriterium "Referenzen von ähnlichen ausgeführten Arbeiten" mit maximal 10 Punkten bewertet würden, während der Preis mit maximal 60 Punkten bewertet werden sollte. Die Einladung ist diesbezüglich nicht zu beanstanden, und die entsprechenden Ausführungen in der Beschwerde bzw. in der Stellungnahme zur vorinstanzlichen Beschwerdeantwort sind nicht stichhaltig. In der Einladung befindet sich sogar ein Berechnungsbeispiel für die Gewichtung und Bewertung der Zuschlagskriterien.