Im vorliegenden Fall wurde die Arbeitsvergabe den Anbietern von der Staubli, Kurath & Partner AG, der von der Vorinstanz beauftragten Unternehmung, mitgeteilt. Das Schreiben ist auf deren Briefpapier verfasst und von den Organen der Ortsgemeinde nicht unterzeichnet. Darin wird ausgeführt, im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinde © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte