hinter der ARGE W. Kriech AG/Gebr. Wey zurückgefallen. Ausschlaggebend sei die Erfahrung der Beschwerdegegnerin auf dem Gebiet des Bootshallenbaus und deren Ortskenntnis. Die ARGE W. Kriech AG/Gebr. Wey liess sich zur Beschwerde nicht vernehmen. In ihrer Stellungnahme vom 2. Januar 2005 zur vorinstanzlichen Beschwerdevernehmlassung hält die Beschwerdeführerin fest, die Bewertungskriterien seien willkürlich gewürdigt worden. Sie habe keine Auftragschancen gehabt, weil das günstigste Angebot einfach ausgeschlossen worden und sie so bewertet worden sei, dass sie knapp aus der Wertung gefallen sei.