B./ Mit Eingabe vom 19. November 2004 erhob die Walter Kälin Holzbau AG, Rapperswil, Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag, das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sowie das Offertöffnungsprotokoll und die Richtigkeit und Bewertung der Vergabekriterien seien zu prüfen. Zur Begründung wird vorgebracht, der Vergabepreis sei nicht bekannt gegeben worden, und es fehle eine Rechtsmittelbelehrung sowie eine Begründung der Vergabe.