Äquivalenzeinkommen der Gruppe der Alleinerziehenden missverständlich ist, da Einelternfamilie relativ gesehen, wie dargelegt, besser abschneiden als Zweielternfamilien; vgl. ferner Sozialalmanach Gesundheit - Eine soziale Frage, Luzern 2003, S. 206 und 209). Indes sollte diesen gravierenden gesellschaftspolitischen Problemen nicht mit einer sachlich nicht begründbaren Gleichbehandlung von wesentlich ungleichen Sachverhalten Rechnung getragen werden (Reich, a.a.O., N 28 zu Art. 11 StHG mit weiteren Hinweisen).