Diese Erkenntnis wird denn auch zu Recht in keiner wissenschaftlichen Studie in Abrede gestellt und namentlich durch die von der Beschwerdeführerin angeführten Äquivalenzskalen belegt. Für die Schweiz gibt es verschiedene Schätzungen von Äquivalenzskalen, welche zeigen sollen, welches Einkommen die verschiedenen Familienformen erzielen müssen, um das Wohlstandsniveau einer alleinstehenden Person zu erreichen. Im Vordergrund stehen folgende Skalen: die Deiss-Skala, die Skalen des Bundesamtes für Statistik und Skalen, die auf den SKOS-Richtlinien aufbauen.