gallische Steuerrecht, 6. Aufl., Muri-Bern 1999, S. 198 f.). cc) Das Verwaltungsgericht teilt die in der Lehre geäusserte Kritik an der tariflichen Gleichstellung von Ein- und Zweielternfamilien. Es ist eine Tatsache, dass bei gleichem Einkommen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Einelternfamilien grösser ist als diejenige von Zweielternfamilien. Diese Erkenntnis wird denn auch zu Recht in keiner wissenschaftlichen Studie in Abrede gestellt und namentlich durch die von der Beschwerdeführerin angeführten Äquivalenzskalen belegt.