aa) Die verfassungskonforme Auslegung ist ein Anwendungsfall der systematischen Auslegung. Ihr liegt das Anliegen zu Grunde, alle Rechtssätze bei ihrer Auslegung auf die übergeordneten Wertentscheidungen der Verfassung auszurichten (Häfelin/Haller, a.a.O., Rz. 148). Sie findet vor allem Anwendung, wenn die verschiedenen Anwendungsmethoden zu unterschiedlichen Ergebnissen führen oder wenn sich in einem Erlass unbestimmte oder auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe finden (Häfelin/ Haller, a.a.O., Rz. 152 f. mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung). Allerdings sind der verfassungskonformen Auslegung Grenzen gesetzt.