Es liegt im Sinne einer wohlverstandenen Harmonisierung der Steuerordnungen in Bund und Kantonen, dass die Steuernormen der verschiedenen Gesetzgebungsebenen aufeinander abgestimmt werden und damit die Rechtsanwendung vereinfacht wird. In diesem Sinn stellt das DBG aus der Sicht der Kantone ein beachtliches Auslegungselement der Harmonisierungsgrundsätze dar (Bericht der Expertengruppe Cagianut zur Steuerharmonisierung, a.a.O., S. 13 f. mit © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte