für den Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach die Ein- und Zweielternfamilien tariflich nicht gleichbehandelt werden sollten, sprachen sich 12 Ständeräte aus (AmtlBull S 1989, S. 573 f.). Die Voten für die Gleichbehandlung wurden im wesentlichen mit der besonders schwierigen wirtschaftlichen Situation der Alleinerziehenden begründet (vgl. insbesondere AmtlBull S 1989, S. 573 f. Voten Piller und Simmen), während die Gegner vor allem darauf hinwiesen, dass eine Gleichstellung sachlich nicht gerechtfertigt sei, da bei Verheirateten im Gegensatz zu den Alleinerziehenden zwei Erwachsene von einem Einkommen leben müssten (vgl. insbesondere AmtlBull S 1989, S. 574 Voten Reichmuth und Stich).