cc) In der bundesrätlichen Fassung des StHG war die Gleichbehandlung von Ehepaaren und Alleinerziehenden noch nicht vorgesehen. Erst in den eidgenössischen Räten wurde sowohl bei der Diskussion des StHG als auch des DBG auf die wirtschaftliche Situation der Alleinerziehenden hingewiesen. Im Nationalrat stimmten in der Folge 132 Parlamentarier der obligatorischen Gleichbehandlung von Ehepaaren und Halbfamilien zu, während sich nur zwei für die Version des Bundesrates aussprachen, wonach es den Kantonen freigestellt sein sollte, ob sie Halbfamilien dem Tarif für Familien oder dem Tarif für Ledige unterstellen wollen (AmtlBull N 1989, S. 41