e) Vor diesem Hintergrund ist im folgenden zu prüfen, ob die gesetzliche Regelung der steuerlichen Belastung von Einelternfamilien im Kanton St. Gallen mit Art. 11 Abs. 1 StHG vereinbar ist. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Art. 11 Abs. 1 StHG entsprechend der Auffassung der Beschwerdeführerin so zu verstehen ist, dass die den Alleinerziehenden gewährte steuerliche Ermässigung genau gleich hoch sein muss wie diejenige für Ehepaare im Vergleich zu Alleinstehenden oder ob entsprechend der Meinung der Vorinstanzen und des st.