Mit Verfügung vom 27. Januar 2004 wies der Präsident des Verwaltungsgerichts das Gesuch von A.B. um Verzicht auf Erhebung eines Kostenvorschusses ab. In der Vernehmlassung vom 13. Februar 2004 schliesst die Vorinstanz mit Verweis auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids auf Abweisung der Beschwerde. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Ebenso beantragt das Steueramt in seiner Vernehmlassung vom 20. Februar 2004, die Beschwerde sei abzuweisen. Darüber wird in Erwägung gezogen: