Im Unterschied zu den Begriffen "gleichberechtigt", "gleichwertig" oder "gleichartig", die alle kleinere Relativierungen beinhalten würden, bedeute "gleich" absolut identisch. Seien die finanziellen Verhältnisse gleich, müsse auch die Steuerbelastung gleich sein. Zum gleichen Resultat führten auch die historische und die systematische Auslegung. Namentlich sei das StHG im Lichte des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (SR 642.11, abgekürzt DBG) auszulegen, welches für Alleinerziehende ebenfalls den Verheiratetentarif vorsehe. Ausserdem führe auch die teleologische Auslegung der Vorschrift zu keinem anderen Ergebnis. Der Sinn und Zweck von Art.