Aus den entsprechenden Bewertungstabellen ergibt sich, dass das Angebot der Beschwerdeführerin und jenes der Beschwerdegegnerin hinsichtlich Erfahrung im Allgemeinen (jeweils 45 Punkte) und hinsichtlich Termine (jeweils 16 bzw. 24 Punkte) als gleichwertig qualifizert wurden. In bezug auf die Qualität wurde das Angebot der Beschwerdeführerin bei allen drei Baulosen wie erwähnt mit 17 Punkten besser bewertet als dasjenige der Beschwerdegegnerin mit 11 Punkten. Beim Preis wurden die Angebote der Beschwerdeführerin mit jeweils 180 Punkten für alle drei Lose ebenfalls besser bewertet als die Beschwerdegegnerin, deren Preisangebote 168 bzw. 169 Punkte erzielten.