b) In den Ausschreibungsunterlagen waren als Zuschlagskriterien "Preis", "Erfahrung", "Termine und Bauprogramm" sowie "Qualität" angeführt. Die Vorinstanz hat das Kriterium "Preis" mit 60 %, das Kriterium "Termine und Bauprogramm" mit 8 % und das Kriterium "Qualität" mit 7 % gewichtet. Dem Kriterium "Erfahrung" kam ein Gewicht von insgesamt 25 % zu. Aus dem Bewertungsschema, welches den Anbietern im Rahmen der Ausschreibung nicht bekannt gegeben wurde, geht sodann hervor, dass die Erfahrung anhand zweier Unterkriterien bewertet wurde. Die Erfahrung der Anbieter im Allgemeinen wurde mit 15 %, die Erfahrung aus vorangegangenen Arbeiten für die Vorinstanz mit 10 % gewichtet.