Gruppenwasserversorgung ausgeführt habe, offensichtlich rascher und zielgerichteter hergestellt werden. Müsse eine Unternehmung in Ermangelung dieser Kenntnisse auf das Personal der Gruppenwasserversorgung bzw. der Wasserkorporationen zurückgreifen, entstehe der Bauherrschaft grosser Mehraufwand. Die Beschwerdegegnerin liess sich zur Beschwerde nicht vernehmen.