Damit sei genügend klar zum Ausdruck gekommen, welche Kriterien für die Bauherrschaft wichtig seien. Der Betrieb der Wasserleitungen müsse permanent aufrechterhalten werden, zahlreiche Hausanschlüsse würden von der alten an die neue Leitung umgehängt, Anpassungen an Hausinneninstallationen seien notwendig und im Falle eines Rohrbruches an alten Netzteilen müsse sofort ein neuer Betriebszustand hergestellt werden. Es sei ein laufender Kontakt zu verschiedenen Stellen notwendig. Dieser Kontakt könne von einem Anbieter, der bereits Arbeiten für die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte