1./ Die Beschwerde wird abgewiesen. 2./ Die Beschwerdeführerin bezahlt die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 2'000.-- unter Verrechnung des geleisteten Kostenvorschusses in gleicher Höhe. 3./ Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. V. R. W. Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Zustellung dieses Entscheides an: – die Beschwerdeführerin – die Vorinstanz am: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/11