Wer Entschädigung beansprucht, muss nachweisen, dass am Versicherungsort oder in der Umgebung durch den Sturm Bäume gefällt oder Dächer abgedeckt worden sind. Der Grund liegt darin, dass oft ein fehlerhaft konstruiertes Gebäude Angriffsziel des Windes ist. Erleidet dieses Schäden oder fällt es gar in sich zusammen, so ist die mangelhafte Konstruktion der Grund hiefür und nicht der Sturm (vgl. Hauswirth/Suter, a.a.O., S. 162).