B./ Am 11. November 2004 erhob die Politische Gemeinde S. gegen den Entscheid der Verwaltungskommission der GVA vom 21. Oktober 2004 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Sie stellte das Rechtsbegehren, es sei auf die Beurteilung des Schadenfalls vom 8. Februar 2004 (Sturmschaden am Dach des Gemeindehauses S.) zurückzukommen, der Entscheid der Verwaltungskommission der GVA vom 21. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte